Ueli Keller

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Revision Raumplanungsgesetz: Und sie bewegt sich doch!

27.3.13 · Keine Kommentare

Blogbeitrag «Wohnen für alle» Erstellt am Mittwoch, 27. März 2013 10:19

Unter dem Druck der Landschaftsinitiative hat das nationale Parlament eine Vorlage zur Revision des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1) zur Volksabstimmung gebracht.
Sie wurde auch im Kanton Zürich überaus deutlich angenommen: mit 67% Ja-Stimmen in den Bezirken, gar mit 78% in Winterthur und mit 80% in Zürich. Lediglich Adlikon hat mit knapp 52% Nein-Stimmen abgelehnt.
Dieses Resultat reiht sich ein in eine ganze Folge von Abstimmungsentscheiden, die so bis vor wenigen Jahren undenkbar waren: Zweitwohnungsinititative, Mehrwertabgabe im Kanton Thurgau, Kulturlandinitiative im Kanton Zürich.
Das rasante und ausschliesslich mengenmässige Wachstum – während 10 Jahren wurden unsere Siedlungen jedes Jahr insgesamt im Ausmass des Gebäudebestandes der Stadt St. Gallen erweitert – ist unübersehbar geworden. Es ist anzunehmen, dass viele StimmbürgerInnen deshalb auch aus nicht so hehren Motiven zugestimmt haben – der Eigennutz (not in my backyard) und Fremdenfeindlichkeit haben sicher eine Rolle gespielt.
Das darf uns aber nicht dran hindern, die tieferliegende Misere und die Gründe dafür, warum wir die trendmässige Entwicklung ablehnen, genau anzuschauen.

•    So geht es einfach nicht weiter. Benedikt Loderers Begriff von der ,Verhäuselung‘ ist nur der dörfliche bis vorstädtische Aspekt dieser wuchernden Bauerei all überall. Im städtischen Kontext reden die InvestorInnen von Urbanität und meinen damit Hochhäuser. Diese stehen dann Schatten werfend und Aussicht versperrend meist leer herum, während Heerscharen von JuristenInnen damit beschäftigt, mit allen Winkelzügen die Profite cachieren und in eine steuergünstige Weltgegend verschieben
•    Häufig handelt es sich um verkehrstechnisch perfekt erschlossene und mit zuviel Parkplätzen ausgerüstete Monokulturen, bezogen auf die Nutzung, Mietzinsniveau und damit die soziale Entmischung. Es ist klar, dass nicht alle im Seefeld wohnen können, aber auch, dass nicht alle im Hinterthurgau wohnen wollen, obwohl‘s dort Platz hat, oder in Moldawien, wo‘s noch billiger wäre.
•    Beim Planungsprozess sagen die Investoren und Behörden wo‘s lang geht, die betroffenen QuartierbewohnerInnen werden knapp pro forma einbezogen.
Zur Umsetzung der RPG1-Revison haben die Kantone fünf Jahre Zeit ihre gesetzlichen Grundlagen und den Richtplan anzupassen. Dabei geht es bei weitem nicht nur um die in der öffentlichen Debatte im Vordergrund stehenden Mehrwertabgabe. Sondern ganz präzise auch um die oben aufgezeigten Defizite, um Lösungen im qualitativen Bereich:
•    die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität; wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirkt wird;
•    wie Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt und eine rationelle sowie flächensparende Erschliessung sichergestellt werden;
•    Massnahmen, die notwendig sind, um die Bauzonen ihrer Bestimmung zuzuführen, insbesondere bodenrechtliche Massnahmen wie Landumlegungen (Art. 20).
Nutzen wir die Zeit der Veränderung um unsere Vorschläge und Forderungen einzubringen.

Ohne wesentlichen Einbezug der gemeinnützigen Wohnbauträger sind die Herausforderungen nicht zu bewältigen und setzen wir auf ihr Erneuerungskraft!

Ueli Keller, Mitglied SP Zürich 6, Vorstandsmitglied «wohnbaugenossenschaften schweiz»

Tags: Stadtentwicklung · Texte · Wohnen

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